Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt für alle Privat-/ Beihilfeberechtigte oder Zusatz-Versicherten nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), sofern nichts anderes vereinbart wird.
Ihr Versicherten-Tarif und Ihre Vertragsbedingungen entscheiden über die Höhe der Kostenübernahme der Behandlungen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, welche Heilpraktiker-Leistungen von Ihrer privaten Krankenversicherung/ Zusatzversicherung übernommen werden.
Kosten, die über dem von der Versicherung erstatteten Betrag liegen sind Eigenleistung. Haben Sie keine Zusatzversicherung, so fallen die Heilpraktiker-Kosten als Eigenleistung für Sie an.
Für Osteopathie-Behandlungen kann es möglicherweise ein Budget von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse geben. Ob, und welche Voraussetzungen dafür gelten, dürfen Sie vorab über Ihre gesetzliche Krankenversicherung abklären.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen aktuell keine Kosten für Heilpraktiker-Leistungen.
Sie bekommen zu allen Behandlungen eine Rechnung. Kartenzahlung ist in der Praxis nicht möglich.
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